Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Zinsrichtlinie löst nicht die Probleme der deutschen Kapitalertragsbesteuerung

(Berlin) - Die EU-Kommission hat den erwarteten Vorschlag für eine Richtlinie zur steuerlichen Erfassung von Zinserträgen privater Kapitalanleger vorgelegt. Hiernach soll letztlich ein grenzüberschreitendes Informationsaustauschsystem mit dem Ziel aufgebaut werden, die Zinsbesteuerung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen.

Dazu erklärt der Bundesverband deutscher Banken: Europaweite Kontrollen sind keine Patentlösung, um die Steuermoral der Bürger zu verbessern. Ein solches Kontrollsystem bedeutet nur eine zusätzliche Bürokratie. Richtig wäre eine Angleichung der Besteuerung von Kapitalerträgen in der Gemeinschaft auf einem auch im Verhältnis zu Drittstaaten attraktiven Niveau, beispielsweise durch Einführung einer Abgeltungsteuer.

Die jetzt geplanten Maßnahmen verbessern dagegen die bekannten Probleme der deutschen Kapitalertragsbesteuerung nicht. Weiterhin unterschiedliche Zinsbegriffe schränken den Anwendungsbereich der Richtlinie ein und lassen nach wie vor große Spielräume für den internationalen Steuerwettbewerb um Kapitalanleger. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber bleiben deshalb aufgerufen, die Kapitalertragsbesteuerung in Deutschland auf eine neue Grundlage zu stellen. Andere Länder, wie Österreich, haben mit dem Übergang zu einer moderaten Abgeltungsteuer gezeigt, wie ein von den Bürgern akzeptiertes Steuerrecht geschaffen werden kann. Dazu gehört auch, Steuersündern einen in der Gesellschaft konsensfähigen Weg zu rückin die Steuerehrlichkeit zu ebnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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