ZKA: Weiterer Änderungsbedarf bei Basel II
(Berlin) - Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben am 21. Mai bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Änderungsbedarf bei den neuen Baseler Eigenkapitalregeln (Basel II) angemeldet. Korrekturen seien hinsichtlich der prozyklischen Wirkungen des Baseler Vorschlages, der partiellen Anwendung (partial use), der Regelungen betreffend die Gesamtkapitalanforderungen sowie der Behandlung von Beteiligungsbesitz und von Sachsicherheiten (Grundpfandrechten) notwendig.
Der ZKA erwartet insbesondere, dass die jetzt laufende Konsultation als offenes Verfahren verstanden werde und die deutschen Verhandlungsführer die zentralen Anliegen der deutschen Kreditwirtschaft im Baseler Ausschuss dementsprechend weiterhin mit Nachdruck vertreten. Dies gelte vor allem deshalb, weil Basel II die maßgeblichen Inhalte der Brüsseler Regelungen mitbestimmen werde. Die ZKA-Verbände begrüßten die Ankündigung der Bankenaufsicht, eine weitere Auswirkungsstudie zu Basel II durchführen zu wollen.
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