Zoofachabteilung des Dehner-Gartencenters Rödental wurde von Zoofach- und Tierärzteverbänden ausgezeichnet / Die Auszeichnung garantiert kompetente Beratung, gepflegte Tiere, saubere Verkaufsanlagen
(Langen) - Am Donnerstag, 22. Juli 2004, erhielt die Zoofachabteilung des Dehner-Gartencenters Rödental das Prädikat Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft. Das Kennzeichen ein grünes Dreieck auf blauem Grund ist maximal 36 Monate gültig und wird seit 1996 vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) verliehen.
Nur besonders gut geführte Zoofachbetriebe haben eine Chance, den Qualitätsausweis zu erhalten: Sie müssen über 50 Anforderungskriterien erfüllen, die im Rahmen einer unangemeldeten Prüfung festgestellt werden. Mit der Auszeichnung der Dehner-Zooabteilung in Rödental erhält die Gartencenterkette zum dritten Mal das ZZF-Prädikat: Die erste ausgezeichnete Filiale ist der Dehner Blumenpark in Rain am Lech, die zweite ein Dehner-Gartencenter in Landshut.
In Rödental bietet Dehner auf 670 qm das komplette Zoofachsortiment mit Fischen, Reptilien, Vögeln und Kleinsäugern. Die Auszeichnung der Abteilung signalisiert, dass Heimtierhalter in diesem Geschäft eine kompetente Beratung, sorgfältig gepflegte Tiere in artgerecht gestalteten, sauberen Verkaufsanlagen und ein gutes Angebot an tiergerechtem Zubehör finden, erklärt ZZF-Vizepräsident Norbert Holthenrich.
Die wichtigsten Auszeichnungskriterien sind:
- Tierpräsentation: Mindestkäfiggrößen müssen eingehalten, den Tieren Rückzugsmöglichkeiten geboten werden. Die Gehege dürfen nicht überfüllt und die Beleuchtung muss artgemäß sein. Gesellige Tiere sind in Gemeinschaft zu halten.
- Tierpflege: Das Futter muss auf die jeweilige Tierart abgestimmt sein. Die Unterkünfte sind sauber zu halten. Tierärztliche Betreuung ist zu gewährleisten.
- Beratung und Verkauf: Kundenfreundlicher Service ist anzubieten, Transportbehältnisse für Tiere müssen tierschutzgerecht sein.
- Fortbildung: Jedes Jahr müssen Teilnahmen des Firmeninhabers und seiner Mitarbeiter an Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden.
- Zubehör: Es dürfen keine tierschutzwidrigen Produkte wie Vogelrundkäfige oder Goldfischgläser verkauft werden (siehe ZZF-Checkliste über tierschutzwidriges Zubehör unter www.zzf.de), dem Kunden wird Fachliteratur über artgerechte Tierhaltung angeboten.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
Rheinstr. 35, 63225 Langen
Telefon: 06103/91070, Telefax: 06103/910733
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