Zu hoher Spritverbrauch bei Neuwagen
(Stuttgart) - Verbraucht ein Neuwagen erheblich mehr Sprit als im Prospekt angegeben, ist dies ärgerlich.
Der ACE Auto Club Europa gibt in Stuttgart Tipps für den Umgang mit dem Autohändler. Es gelte grundsätzlich, dass dem Händler nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kaufvertrag zunächst einmal die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden müsse. Erst wenn er dies ablehne oder wiederholte (mindestens zwei) Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg führten, kann die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangt werden. Anspruch auf Lieferung eines Ersatzfahrzeuges bestehe nach dem Vertrag grundsätzlich nicht.
Im Streitfall muss laut ACE jedoch nachgewiesen werden, dass der Kraftstoffverbrauch tatsächlich so hoch ist, dass von einem Fehler im Rechtssinne gesprochen werden kann. Dabei dürften nicht "Äpfel mit Birnen" verglichen werden. Auch die Rechtsprechung gehe davon aus, dass der Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs aus den verschiedensten Gründen höher sein könne als im Prospekt angegeben. Deshalb müssten im Rahmen eines solchen Rechtsstreits die Verbrauchswerte unter den "Laborbedingungen" ermittelt werden, die auch den Prospektangaben zugrunde gelegen haben. Hierfür sei in der Regel ein teures Sachverständigengutachten erforderlich.
Erst wenn sich aufgrund eines solchen Gutachtens Abweichungen von 10 Prozent oder mehr in einem Bereich ergeben, kann man laut ACE an eine Wandelung denken. Feste Grenzwerte für die vom Kunden hinzunehmenden Toleranzen beim Kraftstoffverbrauch habe die Rechtsprechung bislang nicht entwickelt.
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
Pressestelle
Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart
Telefon: (0711) 53030, Telefax: (0711) 5303168
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