Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.
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Zukunftsmarkt Türkei: 1. Teil Arbeitserlaubnisrecht / Was deutsche Unternehmen bei der Aussendung von Arbeitnehmern in die Türkei beachten müssen

(Düsseldorf) - Andere Länder, andere Sitten – das gilt besonders für die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Geschäftsaufnahme im Ausland. Um hier optimal vorzubereiten, veröffentlicht Eurojuris Deutschland e.V. Leitfäden zum Zukunftsmarkt Türkei.

Teil I der Publikationsreihe befasst sich mit dem Thema Arbeitserlaubnisrecht. Weitere Teile werden zum türkischen Gesellschaftsrecht sowie zur Frage von ausländischen Direktinvestitionen in der Türkei herausgegeben.

Entwickelt wurde der Leitfaden von Dr. Mehmet Köksal. Der Istanbuler Wirtschaftsrechtler, der 1995 in Deutschland promovierte und insgesamt sieben Jahre rechtswissenschaftlich in Deutschland arbeitete, weiss um die Fragen deutscher Unternehmen, die sich auf dem türkischen Markt platzieren wollen. „Ich möchte einen groben Überblick über wirtschaftsrechtliche Fragestellungen in der Türkei abgeben, um insbesondere auch die Vorurteile und potenzielle Ängste deutscher Unternehmen abzubauen“, so Köksal zu seinen Intentionen.

Köksal ist Mitglied des Eurojuris Deutschland e.V. – dem größten europäischen Rechtsanwaltsnetzwerk in Deutschland. Ziel des Verbandes ist es, durch kontinuierlichen Wissenstransfer zwischen den angeschlossenen Anwälten, Mandantenbetreuung auf höchstem Niveau europaweit und – mit geringen Einschränkungen – weltweit zu bieten. Jede Eurojuris-Kanzlei unterwirft sich dabei definierten Qualitätsstandards, die die optimale Kommunikation zum Mandanten und zwischen den Rechtsanwälten sichern.

„Der Eurojuris-Anwalt versteht sich als Rechtsmanager, der für jedes rechtliche Problem eines Mandanten, in Deutschland, europa- oder weltweit, spezialisierte Ansprechpartner ermittelt und die Lösung in Zusammenarbeit mit dem Spezialisten direkt erarbeiteten kann. Der Mandant wird durch diese Arbeit im Hintergrund weder organisatorisch noch finanziell belastet. Er erhält die rechtliche Betreuung von Spezialisten auf nahezu jedem Gebiet und behält dabei immer seinen Ansprechpartner vor Ort.“, so die Sprecherin des Verbandes Liane Schönberger.

Über die Mitgliedschaft bei Eurojuris International EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvertretung) kann Eurojuris Deutschland weltweit auf mehr als 5.500 Spezialisten zugreifen, wie zum Beispiel - neben allen EU-Ländern - in Russland, Südafrika, China, Griechenland, Albanien und vielen anderen Ländern.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

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