Zulagen für Einzelhandelsbeschäftigte müssen erhalten bleiben
(Berlin) - Die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Margret Mönig-Raane hat Forderungen der Arbeitgeber zurückgewiesen, die Zulagen für späte Arbeitszeiten im Einzelhandel zu streichen. Die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Einzelhandelsbeschäftigten sind in einem gültigen Manteltarifvertrag geregelt. Sie haben auch dann Bestand, wenn die Ladenöffnungszeiten verlängert werden, sagte Mönig-Raane. Arbeitgeber, die künftig länger öffnen wollten, müssten neue Betriebsvereinbarungen abschließen, und zwar auf Grundlage eben dieses Tarifvertrags.
Die Gewerkschafterin warnte davor, zu erwartende steigende Kosten durch Einschnitte in die Gehälter der rund 2,9 Millionen Beschäftigten einzusparen. Wer weniger als 2.000 Euro brutto im Monat bekommt, kann damit nicht noch die Experimentierlust der Arbeitgeber finanzieren, unterstrich die Handelsexpertin. Längere Öffnungszeiten brächten für die Verkäuferinnen und Verkäufer eine Umstellung ihres gesamten Rhythmus mit sich. Es fehle an Zeit für die Familie und abendliche Freizeitaktivitäten. Abends keine Zeit mehr mit den Kindern oder Freunden verbringen zu können, stellt eine enorme Belastung dar. Dies gilt es, anzuerkennen und entsprechend zu honorieren, forderte Mönig-Raane.
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