Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
(Stuttgart) - Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung haben keinen Zugang zu einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Sie erhalten in Fördergruppen Angebote zum Erwerb praktischer Kenntnisse und zur Förderung ihrer Fähigkeiten. Dort erbringen sie auch sinnvolle Tätigkeiten, erhalten aber anders als Beschäftigte in den Werkstätten keinen Lohn und sind nicht rentenversichert. In Baden-Württemberg betrifft das ca. 10.500 Menschen.
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu müsse der Zugang zu Werkstätten allen Menschen mit Behinderungen möglich und die dafür notwendige personelle und räumliche Ausstattung gewährleistet sein, so der Verband.
„Jeder Mensch muss gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. So ist es in der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert. Das ist unabhängig davon, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist und gilt in gleichem Maße für Menschen mit schweren und mehrfachen Beeinträchtigungen. Doch bisher haben sie keinen Zugang zu einem Werkstattarbeitsplatz und damit auch keinerlei Ansprüche auf einen Lohn oder eine rentenrechtliche Absicherung. Das muss sich dringend ändern“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Die Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt müsse auch für Menschen mit einer schweren Behinderung möglich sein und dürfe nicht wegen eines höheren Bedarfs an Assistenz eingeschränkt werden, so Hartmann.
Hintergrundinformationen:
Gemäß Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderung das Recht auf Arbeit. Dieses beinhaltet „das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ In Baden-Württemberg arbeiten 28.968 Personen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. 10.452 Personen erhalten Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in Fördergruppen und haben keinen Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten.
Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e.V., Hina Marquart, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstr. 28, 70563 Stuttgart, Telefon: 0711 2155-0