Zum Internationale Tag der Gehörlosen am 28.09.2025: Paritätischer Wohlfahrtsverband und Gehörlosenverband fordern Gehörlosengeld für Baden-Württemberg
(Stuttgart) - Anlässlich des Internationalen Tags der Gehörlosen (28.09.) fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg die Einführung eines Gehörlosengeldes analog zum Blindengeld für Baden-Württemberg. Menschen mit einer Hörbehinderung sind im Alltag und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben auf technische Hilfen und Gebärdensprachdolmetschende angewiesen. Dafür entstehen erhebliche finanzielle Mehraufwendungen, die bisher nur teilweise von Kostenträgern übernommen werden. Die Höhe des Gehörlosengeldes sollte sich am Blindengeld in Baden-Württemberg orientieren, das aktuell für Erwachsene 410 Euro im Monat beträgt, so die Verbände. Laut Landesverband der Gehörlosen (Februar 2025) leben in Baden-Württemberg 7.580 gehörlose und taubblinde Menschen.
„Gehörlose Menschen bleiben bei vielen privaten Anlässen wie Betriebsfeiern und im Vereinsleben oft ausgegrenzt und isoliert, da sie mit Hörenden nicht kommunizieren können. Zur Verständigung benötigen sie Gebärdensprachdolmetschende. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Bei einer Stunde Dolmetscherleistung fallen inklusive Fahrzeit und Fahrkosten schnell über 200 Euro an“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. In den Lebensbereichen, wo ein rechtlicher Anspruch auf Gebärdensprache bestehe, müsse jeweils ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschenden-Leistungen über die Rentenversicherung, Krankenkassen oder die Jobcenter sei der Aufwand dafür enorm hoch, so Hartmann weiter. „Gesellschaftliche Teilhabe ist nicht möglich, wenn Menschen von Information und Kommunikation ausgeschlossen sind. Deshalb fordern wir die Einführung eines Gehörlosengeldes für Baden-Württemberg, analog zum Landesblindengeld. Ein fester monatlicher Betrag kann den behinderungsbedingten Mehrbedarf gehörloser Menschen ausgleichen und ihnen eine bessere Teilhabe ermöglichen“, so Hartmann.
„Ein Gehörlosen- und Taubblindengeld bietet eine individuelle Unterstützung über bestehende Kostenregelungen hinaus. Es ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und ein Nachteilsausgleich für den Mehraufwand, den gehörlose Menschen im Alltag haben, um am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Wichtig ist, das Gehörlosen- und Taubblindengeld, ähnlich dem Blindengeld, an das Merkzeichen G und TB des Schwerbehindertenausweises zu knüpfen. Damit könnten Dolmetscherleistungen für Lebensbereiche finanziert werden, für die es bisher keinen Rechtsanspruch gibt und dazu noch automatisch, ohne zusätzliche Antragsstellung“, betont Annette Bach, Vorstandvorsitzende des Landesverbandes der Gehörlosen Baden-Württemberg e. V.. In der Arbeitsgruppe „Gehörlosen- und Taubblindengeld Baden-Württemberg” arbeite der Landesverband der Gehörlosen eng mit Mitgliedern der LAG Taubblind Baden-Württemberg zusammen. Ziel dieser Zusammenarbeit sei es, einen Nachteilsausgleich für taubblinde und gehörlose Menschen in Baden-Württemberg voranzutreiben und die Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes zu erreichen, so Bach.
Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e.V., Hina Marquart, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstr. 28, 70563 Stuttgart, Telefon: 0711 2155-0
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