Pressemitteilung | Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2025 / Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und Gehörlosenverein fordern: Gebärdensprache als Amts- und Minderheitensprache anerkennen

(Stuttgart/Freiburg) – Deutschlandweit verwenden ca. 250.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Dazu gehören neben Gehörlosen auch Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Für rund 80.000 Menschen ist es die Muttersprache, 4.000 von ihnen leben in Baden-Württemberg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und Barrierefreie Kommunikation e.V. fordern anlässlich des Internationalen Tags der Gebärdensprache (23.09.), die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Minderheitensprache anzuerkennen.

Als offizielle Sprache sei der Zugang zur Gebärdensprache in allen Lebensbereichen verpflichtend und zuverlässig gewährleistet. Bisher bestehe der rechtliche Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher-Leistungen lediglich in einzelnen Lebensbereichen wie medizinischer Versorgung, Behördengängen, Gericht und Arbeitsleben sowie bei besonderen Anlässen wie Familienfeiern und Elternabenden, so die Verbände.

"Die Deutsche Gebärdensprache ist zwar als eigenständige Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt, aber der Zugang zu Gebärdensprache ist damit nicht in allen Lebensbereichen gesichert. Deshalb ist es notwendig, sie als offizielle Amts- und Minderheitensprache anzuerkennen“, sagt Heike Händel, Referentin im Bereich Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Damit werde zudem die Deutsche Gebärdensprache und die Kultur gehörloser Menschen unter besonderen Schutz gestellt und ihre Anwendung in der Schule, beim Zugang zu Informationen und bei der Kommunikation mit Hörenden gefördert, so Händel.

„Gehörlose sind bundesweit gleich benachteiligt, doch die Unterstützung variiert stark zwischen den Bundesländern. Einige Länder bezahlen Gehörlosen- oder Taubblindengeld, andere nicht und die Beträge unterscheiden sich erheblich. Baden-Württemberg ist Schlusslicht: Hier gibt es weder Gehörlosengeld noch Taubblindengeld, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention einen Nachteilsausgleich fordert. Für Betroffene ist nicht nachvollziehbar, warum die Regelungen so uneinheitlich sind“, kritisiert Fabian Hatwagner, der ebenfalls die Gebärdensprache zur Kommunikation nutzt und Vorstandsvorsitzender des Vereins Barrierefreie Kommunikation e. V. in Freiburg i.Br. ist.

„Die Gebärdensprache ist unser Schlüssel zu gleichberechtigter Kommunikation und gesellschaftlicher Teilhabe. Sie ermöglicht uns, Barrieren abzubauen und unsere Lebensqualität deutlich zu verbessern. Dennoch stoßen wir in Deutschland weiterhin auf viele Hürden, obwohl Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist“, erklärt Kresimir Rudic, Berater für digitale Teilhabe von Barrierefreie Kommunikation e.V. in Freiburg i.Br..

Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e.V., Hina Marquart, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstr. 28, 70563 Stuttgart, Telefon: 0711 2155-0

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