Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Köln

Zum Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte / „Patientenhoheit über die Daten muss sein“

(Berlin) – „Die elektronische Gesundheitskarte unterliegt der Entscheidungshoheit des Patienten. Er allein kann bestimmen, welche Daten gespeichert werden und welche nicht“, erklärten am 28. Juli der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz und Dr. Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Der Patient allein sollte auch entscheiden können, ob bestimmte Daten für bestimmte Ärzte gesperrt werden oder nicht. Diese Entscheidungshoheit ist zum Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten unbedingt notwendig und vonseiten der KZBV und KBV immer vehement eingefordert worden.“

Fedderwitz wies darauf hin, dass ein möglicher Missbrauch der Gesundheitsdaten durch eine zentrale Speicherung keineswegs endgültig zu verhindern oder ausgeschlossen sei. „Darüber hinaus vernichtet genau diese Datenhoheit der Patienten den vermeintlichen Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte: Der behandelnde Arzt kann sich auf die Vollständigkeit der hier gespeicherten Daten in keiner Weise verlassen. Das Argument, kostentreibende Doppeluntersuchungen und Verschreibungen ließen sich durch die Karte künftig vermeiden, trifft nicht zu“, führte er aus. „Für dieses Dilemma hat das Bundesgesundheitsministerium bisher keine Lösung aufgezeigt. Dies kritisieren wir. Die Vorteile, die das Ministerium für die Gesundheitskarte verspricht, nämlich die Vermeidung von Doppeluntersuchungen, höhere Behandlungsqualität und höhere Arzneimittelsicherheit, sind Scheinargumente. Sie werden durch die Patientenhoheit über die Daten konterkariert“.

Die KZBV sieht daher auch nach der Reaktion des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung weiterhin keinen Anlass, von ihrer Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte abzurücken. Der stellvertretende KBV-Vorsitzende betonte: „Das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte ist mit einem enormen technischen, finanziellen und logistischen Aufwand verbunden. Es kann nur gelingen, wenn Akzeptanz bei Ärzten und Patienten vorhanden ist. Deshalb fordern wir, die Daten dort zu lassen, wo sie sicher sind: In dem durch das Strafgesetzbuch geschützten Bereich der Praxen! Ohnehin sind Ärzte und Zahnärzte heute schon verpflichtet, wo immer möglich, Daten und Untersuchungsergebnisse auf Anforderung mitbehandelnder Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu stellen.“

Hansen unterstrich, dass die KBV „die Chancen der Online-Kommunikation begrüßt und fördert“. „Dazu gehört es, dass wir rechtzeitig auf Probleme und Risiken hinweisen, damit wir sie im Vorfeld der Umsetzung lösen können“, so der KBV-Vize.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Universitätsstr. 71-73, 50931 Köln Telefon: 0221/40010, Telefax: 0221/404035

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