Zumutungen für den Mittelstand durch die Unternehmenssteuerreform müssen sofort gestoppt werden!
(Berlin) - In einem Brief an die Mitglieder des Bundestags-Finanzausschusses fordert ZGV-Präsident Hollmann Korrekturen in der Unternehmenssteuerreform. Das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2008 sei die letzte Möglichkeit, die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform beschlossenen Änderungen bei der Gewerbesteuer vor ihrem Inkrafttreten aufzuheben. Andernfalls müsse sich insbesondere der mittelständische Handel wegen der anteiligen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zu ihrer Bemessungsgrundlage auf eine deutlich höhere Belastung einstellen.
Die im Frühjahr beschlossene Unternehmenssteuerreform sieht vor, dass in einem komplizierten Verfahren die sogenannten Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu 25 Prozent dem Gewinn, und damit der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Bei Mieten wird der Finanzierungsanteil dabei pauschal auf 75 Prozent festgelegt.
Nach Berechnungen von Verbänden müssen Händler mit hohen Mieten deshalb mit einer stärkeren Belastung rechnen - bis hin zum Extremfall, dass die Steuerlast den Gewinn übersteigt. Ein großer Teil der Handelsunternehmen müsse mit Gesamtsteuerlasten von über 60 Prozent rechnen. Besonders stark seien kleinere Unternehmen mit Gewinnen von bis zu 100.000 EUR im Jahr betroffen.
ZGV-Präsident Hollmann fordert: Die Politik muss handeln, bevor es zu spät ist. Die Ausschussberatung am 7. November ist die letzte Möglichkeit, großen Schaden von den mittelständischen Handelsunternehmen abzuwenden. Der Finanzierungsanteil für Immobilien, der zur Berechnung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer anteilig herangezogen wird, darf 25 Prozent nicht übersteigen. Angesichts der Lage des Handels sei die Weigerung der SPD, noch in diesem Jahr Korrekturen an der Unternehmenssteuerreform vorzunehmen, völlig unverständlich. Auch die CDU/CSU greife mit ihrem Vorschlag zur Reduzierung des anzusetzenden Finanzierungsanteils von 75 Prozent auf 60 Prozent zu kurz.
Hollmann weiter: Unser Steuersystem ist in einer strukturellen Schieflage. Statt Erträge zu besteuern, werden Kosten hinzugerechnet. Das wird sich spätestens im nächsten Abschwung rächen, wenn die Erträge sinken, die Substanzbesteuerung aber bleibt. Zwar sei in der bisherigen Steuergeschichte das Eigenkapital eher benachteiligt worden, aber eine Ausbalancierung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital dürfe nicht erfolgen durch eine Erhöhung der Substanzbesteuerung, denn gerade die führt zu einer abermaligen Belastung des Eigenkapitals. Durch die Hinzurechnung der Finanzierungsanteile bei Mieten, Pachten, Leasing und Lizenzen wird die Substanz der Unternehmen besteuert und damit deren Weg hin zu eigenkapitalstarken Unternehmen zusätzlich erschwert.
Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) ist der politische Spitzenverband kooperierender mittelständischer Unternehmen aus Handel, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe in Deutschland und Europa. Unter seinem Dach vereint der ZGV etwa 180.000 mittelständische Unternehmen in rund 300 Verbundgruppen unterschiedlicher Rechtsform. Etwa die Hälfte firmieren als eingetragene Genossenschaften, die übrigen als GmbH & Co. KG, als AG oder vereinzelt auch als eingetragener Verein. Innerhalb der Verbundgruppen spielen seit einigen Jahren auch Franchisesysteme in unterschiedlicher Ausprägung eine immer größere Rolle.
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