Zuwanderung: DRK begrüßt unverkrampften Umgang
(Berlin) - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt die bislang erste systematische, unverkrampfte Auseinandersetzung auf politischer Ebene mit dem Thema Zuwanderung, ihrer Regelung und Gestaltung. Der am 4. Juli 2001 vorgestellte Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung stellt eine gute Grundlage für einen breiten gesellschaftlichen Konsens dar. Das DRK unterstreicht insbesondere das Bekenntnis zu humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik gegenüber Verfolgten und Flüchtlingen. Diese bestehen unabhängig von der angestrebten arbeitsmarktorientierten Zuwanderung, welche aufgrund des demographischen Wandels erforderlich ist.
Dringenden Handlungsbedarf sieht das DRK dagegen im Hinblick auf die Schließung der offensichtlich bestehenden Schutzlücke bei nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, bei der sich die Kommission nicht auf eine Empfehlung einigen konnte.
Das DRK befürwortet die Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Spätaussiedlern, deren Zuzug nicht weiter beschränkt werden soll. Es unterstützt die Forderung nach der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Förderung der Integration, welche richtigerweise als wechselseitiger Prozess zwischen Aufnahmegesellschaft und Zuwanderern betrachtet wird. Hierbei bedarf es einer angemessenen Berücksichtigung der Lebenslagen aller hier lebenden Migranten.
Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege wird das DRK weiterhin gemäß seiner Grundsätze aktiv seinen Beitrag bei der Beratung und Unterstützung von Zuwanderern und ihrer Integration leisten. Im Vordergrund steht die gleichberechtigte Teilhabe von Migranten am gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Leben in Deutschland.
Insgesamt erwartet das DRK, dass die positiven Ansätze des Berichts der Zuwanderungskommission von den politischen Akteuren aufgegriffen und umgesetzt werden. Die Tragfähigkeit der Kommissionsvorschläge und der Wille zur Umsetzung werden sich an dem zu erwartenden Gesetzesvorhaben messen lassen. Für die Gestaltung von Zuwanderung und Integration muss der erforderliche, angemessene Rahmen geschaffen werden. Hierzu gehört, dass der Staat die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt.
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