ZVEI begrüßt Neuregelung des Urheberrechts - lange Übergangszeit stößt auf Kritik
(Frankfurt am Main) - Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie begrüßt die gestern (5. Juli 2007) im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Urheberrechts. Insbesondere das klare Bekenntnis des Gesetzgebers, dass die Urheberrechtsabgabe auf Geräte und Speichermedien in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Gerätepreis stehen muss, sehen wir als einen Erfolg unserer Arbeit an, so ZVEI-Hauptgeschäftsführer Gotthard Graß. Der ZVEI ist zuversichtlich, dass er nun für die von ihm betreuten Geräte, wie z. B. DVD-Recorder, Festspeicher, Aufnahmegeräte und MP3-Player schnell und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen mit den in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften zu einer Einigung über angemessene Vergütungssätze komme.
Aus unserer Sicht wäre allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr völlig ausreichend gewesen. Zwei Jahre laden zu einer Verschleppung der Verhandlungen über neue Tarife ein, kritisiert Graß. Während der vorgesehenen Übergangszeit sollen die veralteten Tarife und Vergütungssätze fortgelten, wenn sich die Vertragsparteien nicht vorher einigen. Der ZVEI hatte darüber hinaus vorgeschlagen, die alten materiellen Vergütungsregelungen en bloc durch das neue Recht zu ersetzen. Dadurch wären parallele Vergütungen nach altem und neuem Recht verhindert worden.
Kernstück des so genannten Zweiten Korbs der Urheberrechtsreform ist eine Neuregelung des Vergütungssystems für Privatkopien. Danach werden Geräte und Speichermedien auch in Zukunft mit einer Pauschalabgabe für Privatkopien belastet. Das Verfahren zur Festlegung der Vergütungshöhe wird in die Hände der so genannten Gesamtvertragsparteien das sind die Herstellerverbände und ZPÜ gelegt. Hierzu stellt das Gesetz Kriterien auf, die einen Rahmen für die Verhandlungen setzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
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