Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

ZVEI erwirkt einstweilige Verfügung gegen Karstadt Bonusforderung

(Frankfurt/Main) - Der ZVEI e. V. hat am 15. August beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der Karstadt Quelle AG untersagt, einen Bonus von 2,5 Prozent des Rechnungsbetrages von ihren Lieferanten einzubehalten. Das Unternehmen verfolge mit dem für Mitte des Monats angekündigten Vorhaben das Ziel, einer "Sicherung des gemeinsamen Wachstums".

Nach Auffassung des ZVEI erfüllt das Vorgehen des Handelskonzerns den Tatbestand des "Anzapfens" und ist damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Am 6. August 2001 hatte deshalb der ZVEI das Handelsunternehmen bereits förmlich abgemahnt. Die Karstadt Quelle AG lehnte jedoch ein Abrücken von ihrer Forderung ab.

Die Bonus-Forderung summiert sich insgesamt auf mehrere hundert Millionen DM. Von der durch den ZVEI vertretenen Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sind weit über hundert Firmen betroffen. Vor dem Hintergrund der ohnehin bis zum Äußersten ausgereizten Karstadt-Konditionen kann der Verband eine solche einseitige Maßnahme nicht akzeptieren. Insbesondere die Mitglieder, die einen besonders hohen Anteil ihres Liefervolumens mit dem Karstadt Quelle-Konzern abwickeln, stehen auf Grund dieser Abhängigkeit und der ungewöhnlich hohen Bonusforderung unter massivem Druck.

Mit der nun erlassenen Gerichtsentscheidung verbindet der ZVEI die Hoffnung, dass Karstadt Quelle zu einem fairen und geordneten Umgang mit den Lieferanten zurückkehrt und sich keine weiteren Handelsunternehmen zur Nachahmung veranlasst sehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Stresemannallee 19 60596 Frankfurt Telefon: 069/63020 Telefax: 069/6302317

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