Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

ZVEI fordert Erstattung von Telemedizin

(Frankfurt am Main) - Anlässlich des 2. Nationalen Fachkongresses Telemedizin, der am 3.11.2011 in Berlin beginnt, hat der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie seine Forderung nach Erstattungsmöglichkeiten für telemedizinische Leistungen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekräftigt. "In ländlichen Regionen mit geringer Arztdichte, bei nötigen fach- und spezialärztlichen Betreuungen oder bei chronischen Erkrankungen können telemedizinische Methoden die Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge deutlich verbessern", so Hans-Peter Bursig, Leiter des ZVEI-Kompetenzzentrums Gesundheitswirtschaft. Die Überwindung der räumlichen und zeitlichen Trennung von Arzt und Patient bei der medizinischen Versorgung böte zudem große Potenziale für Effizienz und Wirtschaftlichkeit. "In Deutschland befindet sich die Telemedizin im internationalen Vergleich nach wie vor erst in den Anfängen", sagt Bursig. Eine flächendeckende Erstattung von telemedizinischen Maßnahmen durch die GKV sei daher schon lange überfällig.

Der ZVEI begrüßt die Ansätze im aktuellen Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz, in dem die zuständigen Organe der Selbstverwaltung mit der Prüfung beauftragt werden, in welchem Umfang ärztliche Leistungen im Rahmen der GKV ambulant telemedizinisch erbracht werden können. "Es darf aber nicht bei einer unverbindlichen Prüfung bleiben. Wir benötigen jetzt Vergütungsmodelle für die Dienstleistungen und die technischen Systeme", fordert Bursig.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) Pressestelle Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6302-0, Telefax: (069) 6302-317

(cl)

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