ZVEI fordert Nachbesserungen am Entwurf einer novellierten Röntgenverordnung
(Frankfurt/Main) - In seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle der Röntgenverordnung (RöV) plädiert der Fachverband Elektromedizinische Technik im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. für eine Reihe von Veränderungen, Präzisierungen und Streichungen. Abgelehnt wird die geplante Genehmigungspflicht für Röntgeneinrichtungen zur Teleradiologie, zur interventionellen Radiologie und für Computertomographen (CT). Der Strahlenschutz liefert hierfür nach Ansicht des ZVEI keine ausreichende Begründung. Insbesondere hätte die geplante Genehmigungs- und Begründungspflicht für den Betrieb von CT-Geräten aus Sicht des Fachverbandes zur Folge, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung unnötig erschwert wird. Eine Reduzierung der Strahlendosis könne man mit anderen Maßnahmen, vor allem technischen Innovationen, leichter erreichen.
Weitere Vorschläge sollen die Regelungen der Röntgenverordnung präziser und eindeutiger machen. Sie sollen den technischen Fortschritt berücksichtigen und zugleich den Verwaltungsaufwand begrenzen.
Die geänderte RöV setzt zwei europäische EURATOM-Richtlinien gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen, die seit Mai 2000 in Kraft sind, in deutsches Recht um. Die neue Röntgenverordnung für die Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Anwendung von Röntgenstrahlung und im Betrieb von Störstrahlern wird einen Grenzwert von ein Millisievert pro Kalenderjahr festschreiben; für beruflich strahlenexponierte Personen 20 Millisievert. Eine Absenkung der bisherigen Strahlendosis-Grenzwerte um den Faktor 1,5 bzw. den Faktor 2,5 erfordert die im Entwurf vorgesehenen, weit reichenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung und regelmäßigen Aktualisierung der Fachkunde des Personals im Strahlenschutz.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im Juli 2001 den Entwurf der interessierten und betroffenen Fachöffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt und zu einer Anhörung am 16. August 2001 eingeladen.
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