ZVEI fordert schlagkräftige Marktüberwachung gegen Trittbrettfahrer / Ab 24. März: Hersteller übernehmen finanzielle Verantwortung für Elektro-Altgeräte-Rücknahme
(Frankfurt am Main / Berlin) - Ab 24. März 2006 übernehmen Hersteller und Importeure so will es das Elektrogesetz (ElektroG) die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten. Das kostet die Industrie jährlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro, schätzt der ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Deswegen muss Trittbrettfahrern, die sich ihrer Entsorgungspflicht entziehen wollen, in Zukunft schnell das Handwerk gelegt werden, fordert Otmar Frey, Leiter Umweltschutzpolitik im ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie.
Seit November 2005 müssen alle betroffenen Hersteller und Importeure bei der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR) registriert sein. Das heißt, wer weiter Elektrogeräte auf den deutschen Markt bringen will, muss sich auch an deren Entsorgung beteiligen, sonst verstößt er gegen das Gesetz und muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu mehreren zehntausend Euro rechnen. Frey betont deshalb: Es darf nicht sein, dass ab dem 24. März redliche Hersteller die Entsorgungsverpflichtungen von finanziellen Trittbrettfahrern mit übernehmen müssen.
Bislang zeigten sich die Vollzugsbehörden kulant. Doch damit, so Frey, müsse Schluss sein: Wenn am 24. März 2006 die Rücknahmeverpflichtung beginnt und nicht registrierte Hersteller unerlaubte Wettbewerbsvorteile genießen, müssen die Behörden dagegen einschreiten und schnell handeln. Das ElektroG erlaube zwar auch den Klageweg über das Wettbewerbsrecht, doch könne dieser den staatlichen Vollzug nur ergänzen, nicht aber ersetzen. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung müsse der Vollzug sofort die lückenlose Beteiligung aller Hersteller an der Entsorgung sicherstellen.
Der ZVEI plädiert dafür, den in anderen Rechtsbereichen auf die Bundesländer verteilten Vollzug bei der Durchsetzung des ElektroG noch effizienter zu gestalten. So sei durch die zentrale Registrierung beim EAR schnell erkennbar, wer seinen Pflichten nachkomme und wer nicht. Frey: Hier bietet sich an, den Vollzug in enger Zusammenarbeit mit dem EAR auf Bundesebene zu konzentrieren. In einem offenen europäischen Binnenmarkt muss die Marktüberwachung innovativ und schlagkräftig agieren. Denn es dürfen keine Produkte auf den Markt geworfen werden, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Hintergrundinformationen:
- Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.
- Ab 24. März 2006 können Verbraucher ihre Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen.
- Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
- Die Verbraucher können beim Umweltschutz mithelfen, wenn sie die Altgeräte in die hierfür vorgesehenen Systeme geben.
- Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling sind die Hersteller verantwortlich.
- Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme betragen für die Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich.
- Die Kosten für die Entsorgung liegen bei den überwiegend ins Gewicht fallenden größeren Geräten bei 8 Euro für eine Waschmaschine, 15 Euro für einen Kühlschrank oder rund 10 Euro für einen Fernseher.
- Die von ZVEI und Bitkom initiierte Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR übernimmt die Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung.
- Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten müssen seit dem 24. November 2005 beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert sein, wenn sie weiter Geräte auf den Markt bringen wollen.
- Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register nicht übernommen.
- Motto ist: So viel individuelle Elemente wie möglich so wenig gemeinsame Elemente wie nötig
- Ziel ist ein effizienter Wettbewerb von Logistik- und Entsorgungsunternehmen, um Kosten für Hersteller und Verbraucher möglichst gering zu halten
- Die Industrie ist bereits Mitte 2003 mit der Gründung der Projektgesellschaft Elektro-Altgeräte Register - EAR in Vorleistung zur nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie gegangen. Weit mehr als 100 namhafte Unternehmen tragen dieses Projekt.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Christian Mannigel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6302-0, Telefax: (069) 6302-317
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