Zwangspfand fördert den Verdrängungswettbewerb und ist nicht praktikabel
(Wiesbaden) - Der Beschluss der Umweltministerkonferenz, ein Zwangspfand für Getränkedosen und Einwegglas einzuführen, wird vom Markenverband scharf kritisiert. Dass dieser Beschluss ökologisch nicht zu rechtfertigen ist, wurde von der Ökobilanz-Studie des Umweltbundesamtes belegt.
Der weiteren drohen aufwendige Kennzeichungssyteme, um dem Pfandmissbrauch vorzubeugen. Für international operierende Unternehmen stellt dies eindeutig ein Handelshemmnis dar, da eine spezielle Verpackung für den deutschen Markt hergestellt werden müsste.
Das Zwangspfand, so befürchtet der Markenverband, wird außerdem zu einer weiteren Konzentration sowohl auf Anbieter- als auch auf Abnehmerseite führen.
Ein Markenverband-Sprecher: Daher bleibt der Markenverband bei seiner Einschätzung, dass das Zwangspfand in diesem konkreten fall wegen seiner Unverhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich bedenklich ist und zudem wegen des massiven Eingriffs in den freien Handel der Europäischen Union gegen den EG-Vertrag verstößt.
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