Pressemitteilung | Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.

Zweiter Tätigkeitsbericht des Presserats zum Datenschutz in Redaktionen veröffentlicht

(Bonn) - Der Deutsche Presserat hat seinen zweiten Tätigkeitsbericht zum Redaktionsdatenschutz heute (01. August 2006) in Bonn veröffentlicht. Nachdem der Presserat im Sommer 2001, zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben, den Aufbau einer Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen übernahm, erscheint hierzu im Abstand von zwei Jahren ein Tätigkeitsbericht.

Hierin dokumentiert der Deutsche Presserat die in den vergangenen zwei Jahren erfolgten Beschwerden, gibt Einblicke in die Arbeit des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz und veröffentlicht eine Liste aller Verlage, die sich der Freiwilligen Selbstkontrolle bislang angeschlossen haben.

In einem Grußwort bestätigt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die Wichtigkeit des Systems der Freiwilligen Selbstkontrolle im Datenschutz: "Damit ist es nicht nur gelungen, ein funktionierendes und überzeugendes Organ der datenschutzrechtlichen Selbstkontrolle zu schaffen, sondern zugleich auch beispielhaft zu zeigen, dass Selbstkontrolle eine echte Alternative und Ergänzung zu den bisherigen Formen der Datenschutzkontrolle ist."

Gesetzestexte, die Selbstverpflichtungserklärung und der Pressekodex mit den hervorgehobenen Datenschutzbestimmungen vervollständigen den Tätigkeitsbericht, der auch im Internet zum Download bereitsteht: www.redaktionsdatenschutz.de. Die gedruckte Fassung erhalten Sie für 7,50 Euro zzgl. Versandkosten in der Geschäftsstelle des Presserats.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Presserat Lutz Tillmanns, Geschäftsführer Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn Telefon: (0228) 985720, Telefax: (0228) 9857299

(bl)

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