Verbändereport AUSGABE 6 / 2014

Betriebliche Altersversorgung von Verbänden und IHKs

VdW-Versorgung ist tickende Zeitbombe, Augen zu und durchhalten keine Alternative

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„Exit?“ oder „Augen zu und durchhalten?“ sind Fragen, die sich für viele Geschäftsführer von Verbänden und IHKs angesichts des drastischen Anstiegs des VdW-Umlagesatzes auf nunmehr mindestens 85 Prozent ab 2015 stellen. Der nicht endende Anstieg des VdW-Umlagesatzes erfordert definitiv noch in 2014 eine Entscheidung, ob bezogen auf die vorhandene VdW-Versorgung der Ausstieg aus dem alten Ausgleichsverfahren geboten ist, vollständig oder – wie derzeit vom VdW als Alternative angeboten – teilweise durch Ummeldung einzelner Zusagen in den 2. Abrechnungskreis. Im Sinne eines Erhalts der Zukunftsfähigkeit der Verbände und Kammern und eines wirtschaftlichen Handelns kann es bezogen auf neu zu erteilende Versorgungszusagen nur eine Entscheidung geben: keine endgehaltsabhängigen Leistungszusagen mehr, sondern nur noch streng beitragsorientiert ausgestaltet und verursachungsgerecht extern vorfinanzierte Zusagen machen. Dieser Artikel analysiert die derzeitige Versorgungssituation bei Nutzung des VdW-Ausgleichsverfahrens und die sich für Verbände stellenden Entscheidungsnotwendigkeiten.

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Autor/in

Peter Doetsch

ist Rechtsanwalt, Rentenberater und zertifizierter Mediator. Er ist Inhaber der Spezialkanzlei für betriebliche Altersvorsorge + Konfliktlösung Dr. Doetsch in Wiesbaden. Zuvor war er mehr als 20 Jahre Geschäftsführer verschiedener bAV-Beratungsgesellschaften und Vorstand einer großen Pensionskasse sowie verschiedener Unterstützungskassen und Treuhandeinrichtungen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung von Unternehmen und Verbänden bei der Veränderung der bAV sowie die gerichtliche Vertretung von Organpersonen bzw. Unternehmen.

http://www.doetsch-wiesbaden.de
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