Eines der umstrittensten Themen auf der europäischen Ebene sind die Gesetzgebungen zu Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sind diese Gesetzgebungen im Rahmen eines Omnibusgesetzes noch einmal revidiert worden.

Verbändereport (VR): Nach all den Diskussionen – was ist aktuell der Stand bei den europäischen ESG-Berichtspflichten?Lorenz Berzau (LB): Mit der Omnibus-Verordnung sollen künftig im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro berichtspflichtig werden. Der Berichtszeitraum startet gestaffelt am 1.1.2027 bzw. am 1.1.2028. Kleinere Unternehmen können freiwillig berichten, Finanzholdingunternehmen sind ausgeklammert.Durch den „Omnibus“ werden mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro erfasst. Die Richtlinie soll erst ab Juli 2029 angewendet werden.VR: Bietet diese Berichterstattung auch Vorteile für Unternehmen oder ist sie nur eine Bürde?LB: Berichterstattung sollte nicht nur als regulatorische Belastung wahrgenommen werden. Die Berichte bieten Unternehmen die Möglichkeit zu zeigen,


