Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz folgt nun auch ein „EU-Lieferkettengesetz“. Am 5. Juli 2024 wurde die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit stellen sich in der Praxis für Unternehmen und ihre Verbände neue Fragen und Herausforderungen. Der Artikel gibt einen Überblick über die neuen Regelungen sowie ihre Auswirkungen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und schließt mit Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Verbände.
Was Ende 2023 eigentlich als „erledigt“ galt, hat zuletzt für viel Aufsehen in der Politik gesorgt. Das Vorhaben eines „EU-Lieferkettengesetzes“ scheiterte trotz informeller Einigung zwischen EU-Parlament und Rat im vorangegangenen Dezember fast an der erforderlichen Mehrheit im Rat. Mit einem deutlich abgeschwächten Kompromissvorschlag gelang die Einigung dann doch, die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) wurde am 5. Juli 2024 veröffentlicht. In Deutschland führte das zu neuen politischen Debatten über das Schicksal des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel der CSDDD ist es, Unternehmen bestimmte menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für ihre Wertschöpfungsketten aufzuerlegen. Wir geben einen Überblick, was die CSDDD regelt und wen es betrifft: 1. Wie lange haben die Mitgliedstaaten Zeit für die Umsetzung, ab wann gilt die CSDDD und für wen? Mitgliedstaaten müssen die CSDDD spätestens bis zum 26. Juli 2026 in