Als eines der zentralen Projekte der Umweltpolitik hat die Europäische Kommission im Dezember 2015 ein überarbeitetes Paket zur Kreislaufwirtschaft vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Kreislaufwirtschaft ist das sogenannte Abfallpaket, das aus vier Gesetzgebungsvorschlägen besteht. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass in Abfällen enthaltene Wertstoffe sinnvoll wiederverwendet und recycelt werden und in die europäische Wirtschaft zurückfließen. Gleichzeitig soll dieser Prozess die Abhängigkeit der EU von Rohstoffimporten verringern, indem die natürlichen Ressourcen effizienter genutzt werden.

Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer der EU-Institutionen hat der Europäische Rat nun folgende Rechtsvorschriften angenommen: Abfallrichtlinie, Richtlinie über Abfalldeponien, Richtlinie über Altfahrzeuge/Batterien/Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie die Verpackungsrichtlinie. Ziele der europäischen Abfallpolitik Bei den sog. Siedlungsabfällen (Haushaltsabfälle) müssen die Mitgliedstaaten für Wiederverwertung und Recycling künftig folgende Ziele einhalten: bis 2025: 55 Prozent, bis 2030: 60 Prozent und bis 2035: 65 Prozent.Weiterhin müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 getrennte Sammlungen für Textilien und gefährliche Haushaltsabfälle einführen. Darüber hinaus müssen sie bis 31. Dezember 2023 dafür sorgen, dass Bioabfall entweder getrennt gesammelt oder an der Quelle recycelt wird (z. B. durch Kompostierung in Privathaushalten). Dies ergänzt die bereits bestehende getrennte Sammlung von Papier und Karton, Glas, Metallen und Plastik.Bestandteil des Pakets sind