Verbändereport AUSGABE 5 / 2023

Die Reform des Lobbyregisters

Ab 2024 neue Pflichten für Verbände

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Die neuen Regelungen bringen geänderte und neue Offenlegungspflichten. Nur wenige Monate bleiben, Abläufe zu überarbeiten, um den Anforderungen des Lobbyregistergesetzes für die Interessenvertretung gerecht zu werden. Verstärkte strukturelle und neue inhaltliche Transparenz wird für alle verbandlichen Akteure 
im Kontakt zu Bundestag und Bundesregierung zu Änderungen führen.

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Autor/in

Carsten J. Diercks

ist als Rechtsanwalt seit 1998 im Bereich Unternehmen, Kreative, Vereine und Verbände mit einem Fokus auf projekt- und prozessorientierter Beratung tätig. Sein Schwerpunkt liegt inzwischen auf der Beratung im Bereich Public Affairs, Public Relations sowie Digitalisierung. Er ist seit 2009 stellvertretender Vorsitzender der de'ge'pol Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e. V. und hat dort seit 2020 umfangreich zum Lobbyregister durch Publikationen, Webinare und in Gesprächen informiert. Von 2014 bis 2017 war er Mitglied des Selbstkontrollorgans DRPR im Bereich Public Affairs.

https://www.degepol.de
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