Die neuen Regelungen bringen geänderte und neue Offenlegungspflichten. Nur wenige Monate bleiben, Abläufe zu überarbeiten, um den Anforderungen des Lobbyregistergesetzes für die Interessenvertretung gerecht zu werden. Verstärkte strukturelle und neue inhaltliche Transparenz wird für alle verbandlichen Akteure
im Kontakt zu Bundestag und Bundesregierung zu Änderungen führen.
