Verbändereport AUSGABE 4 / 2023

UPDATE VERANSTALTUNGSRECHT

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Es gibt kaum einen Verband, der sich nicht mit dem Thema Veranstaltungsmanagement auseinandersetzen muss. Die Anforderungen, die Events erfüllen müssen, sind äußerst komplex und stetig kommen neue Aspekte hinzu. Hier ein kurzes Update zu gesetzlichen Änderungen, relevanten Urteilen und wichtigen Infos.

Scheinselbstständigkeit bei Einmann-GmbHs und -UGs Das Risiko der Scheinselbstständigkeit von freien Mitarbeitern wird oftmals ausgeblendet. Das kann langfristig ein fataler Fehler sein, der sich auch noch viele Jahre später teuer auswirken kann. Man denke hier an Grafiker, Fotografen, Programmierer, aber auch an Helfer bei einer Veranstaltung. Die Dauer einer Beauftragung spielt nämlich keine besondere Rolle; d. h., auch eine kurzfristige Beauftragung eines freien Mitarbeiters kann zu einer Scheinselbstständigkeit führen. In der Vergangenheit haben sich viele Einzelunternehmer dem Problem dadurch entziehen wollen, dass sie beispielsweise eine GmbH gegründet haben. Der Kunde hat dann den Vertrag mit der GmbH geschlossen, und beide Parteien wähnten sich in Sicherheit. Diesem Konstrukt hat das Bundessozialgericht einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es hat nämlich festgestellt, dass ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, durchaus gegenüber dem Kunden seiner GmbH auch sc

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Autor/in

Thomas Waetke

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er ist spezialisiert auf das Veranstaltungsrecht und dabei Herausgeber des Themenportals eventfaq.de. Er berät u.a. Eventagenturen, Betreiber von Versammlungsstätten, Genehmigungsbehörden, Dienstleister.

http://www.schutt-waetke.de
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