Verbändereport AUSGABE 1 / 2020

Verbände mit Sitz in Belgien bekommen mehr wirtschaftliche Freiheit

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Das BGGV hat die auf Vereine und Stiftungen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften an die auf Gesellschaften anwendbaren Vorschriften angeglichen. Dies geht mit der allgemeinen Tendenz einher, dass Vereine und Stiftungen nunmehr als „Unternehmen“ gelten. Generell ging es dem belgischen Gesetzgeber im Zuge der Reform um eine Modernisierung, Vereinfachung und Flexibilisierung des belgischen Gesellschafts- und Vereinsrechts. Aus verbandsrechtlicher Sicht hat die Reform eine Rekodifizierung der bestehenden, auf Vereine/Stiftungen anwendbaren Bestimmungen und eine Änderung gewisser Corporate-Governance-Regelungen zum Gegenstand. Im Übrigen sieht das BGGV mehr wirtschaftliche Freiheit für Vereine bzw. Verbände, neue Haftungsregeln für Vorstände sowie innovative Regelungen für die Restrukturierung/Umwandlung von Vereinen vor.

Wirtschaftliche Tätigkeiten und Gewinnverteilung Das neue belgische Gesetzbuch für Gesellschaften und Vereinigungen vom 23. März 2019 („BGGV“) ersetzt das Belgische Gesellschaftsgesetzbuch vom 7. Mai 1999 sowie das Vereinigungsgesetz vom 27. Juni 1921 und ist an eine weiterführende Gesamtreform des rechtlichen Rahmens von Unternehmen gekoppelt. Vorab sei erwähnt, dass die belgische zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen belgischer Gesetzbücher, Gesetze, Erlasse und Rundschreiben den Begriff „Vereinigung“ in der offiziellen deutschen Fassung des o. e. Gesetzbuches vom 23. März 2019 verwendet. Dieser Begriff entspricht in der deutschen Rechtsterminologie dem Begriff „Verein“. Letzterer wird daher im Folgenden des besseren Verständnisses wegen unterschiedslos verwendet.  Das BGGV ändert die bisherige Definition des Vereins in zwei Punkten. Im Rahmen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 durfte ein Verein in Belgien im Prinzip keine gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit

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Autor/in

Ruth Wirtz

ist bei Osborne Clarke auf nationale und transnationale Verschmelzungen und Umstrukturierungen im gemeinnützigen Sektor spezialisiert. Sie betreut u.a. Branchen- und Lobbyverbände, Wohltätigkeitsorganisationen, NGOs, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene.

https://www.osborneclarke.com/locations/belgium/
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