Verbändereport AUSGABE 2 / 2023

Vereinsversammlungen (wieder) hybrid möglich

Update

Der Deutsche Bundestag hat im Februar 2023 beschlossen, dass die Durchführung von hybriden – und unter bestimmten Voraussetzungen auch rein virtuellen – Mitgliederversammlungen auch ohne entsprechende Satzungsgrundlage (wieder) möglich ist. Der Beschluss im Deutschen Bundestag erfolgte nach zahlreichen Änderungsanträgen mit breiter Mehrheit. Daher ist es den Vereinen – ähnlich den Sonderregelungen in der Pandemiezeit – wiederum ohne entsprechende Satzungsgrundlage möglich, die Mitgliederversammlungen nicht ausschließlich in Präsenzform abzuhalten, sondern den Mitgliedern (auch) die Teilnahme von zu Hause, d. h. virtuell, zu gestatten. Zuvor war es so, dass die Vereine sich nicht mehr auf die pandemiebedingten Sonderregelungen zur Abhaltung von Mitgliederversammlungen stützen konnten, da diese mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft getreten waren. Haben viele Vereine die Gelegenheit zur Änderung ihrer Satzung und damit zur Implementierung der Möglichkeit zur Abhaltung von virtuellen M

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Autor/in

Julian Engel

promovierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Zugleich war er Lehrbeauftragter der Universität zu Trier. Nachdem er bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Koblenz, und sodann als zugelassener Rechtsanwalt tätig gewesen war, wurde Herr Dr. Engel im Jahr 2020 hier in den Kreis der Geschäftsführenden Gesellschafter aufgenommen. Zudem ist er Mitglied des Vorstandes eines Unternehmensverbandes in den Regionen Neuwied/ Rhein und Westerwald. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Engel liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts sowie der rechtlichen Beratung von Vereinen und Verbänden.

https://www.dornbach.de
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