Verbändereport AUSGABE 2 / 2018

Wahlen zum Europaparlament 2019 werfen Schatten voraus: Sitzverteilung wird sich mit dem Brexit ändern

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Die nächste Wahl zum Europaparlament im Mai 2019 wirft ihre Schatten voraus: Auf Vorschlag des Ausschusses für konstitutionelle Fragen im Europaparlament hat das Plenum des EP nun eine Entscheidung über die künftige Sitzverteilung im Parlament nach dem Brexit getroffen. Der Vorschlag, der am 7. Februar angenommen wurde, fordert eine Verringerung der Gesamtzahl der Sitze nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Allerdings sieht der Beschluss auch vor, an einige EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Sitze im Europäischen Parlament zu vergeben.

Zurzeit hat das Europäische Parlament 751 Sitze. Das entspricht der in den EU-Verträgen vorgesehenen maximalen Zahl. Der Bericht schlägt vor, 27 der 73 Sitze des Vereinigten Königreichs an andere Länder umzuverteilen, während die verbleibenden 46 Sitze für zukünftige Erweiterungen beibehalten werden. Dies würde bedeuten, dass die Zahl der künftig zu wählenden Abgeordneten nur 705 betragen würde. Keine Verlierer, aber einige Gewinner bei der neuen Sitzverteilung  Die von den Abgeordneten vorgeschlagene Umverteilung der Sitze stellt sicher, dass kein EU-Land Sitze verlieren würde, während einige bis zu fünf Sitze erhalten würden. Damit soll auch die Unterrepräsentation infolge des demografischen Wandels beseitigt werden (s. Grafik Seite 46).  Der Vorschlag berücksichtigt die Größe der Bevölkerung der Mitgliedstaaten und folgt dem Grundsatz der degressiven Proportionalität. Das bedeutet, dass Länder, die in Bezug auf die Bevölkerung kleiner sind, weniger Abgeordnete haben sollte

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Autor/in

Jan Eggert

ist Berater für Public Affairs in Brüssel. Nach mehr als 30 Jahren Erfahrung in leitenden Verbandsfunktionen (u. a. beim Bundesverband der Deutschen Industrie und als Verbandsgeschäftsführer in Brüssel) berät und vertritt er Verbände und Unternehmen in europapolitischen und -rechtlichen Fragen.

https://www.janeggert.com
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