Neuerungen bei Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung

TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher im kommenden Jahr ändert

Neben der technischen Sicherheit stehen digitale Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher im kommenden Jahr ändert: Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Kartenführerschein erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Bestehen Fahrzeuge die Hauptuntersuchung (HU), erhalten Halterinnen und Halter vom TÜV im Jahr 2026 eine braune Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2028.

Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar 2026 die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e, die als Zwischenschritt zu Euro 7 dient. Ab dem 29. November 2026 gilt dann für neu entwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigung die Abgasnorm Euro 7. Ab 1. Januar 2026 wird für neu entwickelte Fahrzeugtypen die Ausstattung mit Next-Generation-eCall Pflicht. Der EU AI Act schreibt Transparenzanforderungen vor, die ab August 2026 gelten. So müssen etwa KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) als solche erkennbar sein. Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) im Dezember 2025 gelten ab sofort höhere Anforderungen für die Cybersicherheit von Unternehmen. Die neue Produkthaftungs-Richtlinie EU 2024/2853 tritt zum 9. Dezember 2026 in Kraft. Erstmals werden Software und KI-Systeme ausdrücklich als Produkte definiert, für deren Fehler Hersteller haften.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/tuev-verband-neu-im-neuen-jahr-2026-bei-technischer-sicherheit-170202/

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