DGB-Jugend: Online-Beratungstool hilft Azubis bei Problemen und Fragen

Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte gelten während der Ausbildung?

Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte und Pflichten gelten eigentlich während der Ausbildung? Der DGB beantwortet zum Ausbildungsstart die wichtigsten Fragen. An www.doktor-azubi.de können sich Auszubildende anonym mit ihren Problemen in der Ausbildung wenden, geantwortet wird innerhalb kurzer Zeit. Unterstützung gibt es für die neuen Auszubildenden auch bei den Gewerkschaften.

Was heißt Probezeit? Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Können Auszubildende den Ausbildungsplatz wechseln? Auszubildende außerhalb der Probezeit können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen.

Wann sind die Tätigkeiten ausbildungsfremd? Werden Auszubildende angewiesen, Aufgaben zu erledigen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan vermerkt sind, spricht man von ausbildungsfremden Tätigkeiten. Von Erledigungen privater Art für den Chef oder die Chefin, über Botengänge und Aufräumarbeiten bis hin zu regelmäßigen Putzdiensten: All das darf Auszubildenden nicht zugemutet werden.

Wie bei einer Abmahnung reagieren? Mit einer Abmahnung gibt der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/dgb-jugend-zum-ausbildungsstart-diese-rechte-haben-auszubildende-167730/

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