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Rechtsberatung durch Verbände: Schlägt jetzt die Umsatzsteuer zu?
Autor: Winfried Eggers
Verbändereport 06/2019, am 23.09.2019
Rechtsberatung und Prozessvertretung gehören weitverbreitet zur normalen Betätigung von Berufsverbänden. Bei einigen Verbänden bilden Rechtsberatung und Prozessvertretung sogar den Hauptinhalt ihrer Tätigkeit. Daher hat sich schon immer die steuerliche Frage gestellt, ob diese Betätigungen unternehmerischer Natur sind und die entsprechenden Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Nun mehren sich die Hinweise, dass die Finanzverwaltung an ihrer bisherigen Auffassung nicht mehr festhalten will.
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