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Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht überall gewährleistet
Autor: Jan Eggert
Verbändereport 08/2020, am 16.12.2020
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ So lautet Artikel 2 des EU-Vertrages, der von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Die Realität folgt diesen Prinzipien jedoch nicht immer. Die Europäische Kommission hat nun ihren ersten Bericht über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten veröffentlicht.
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