Kürzungen beim Elterngeld: Über diese Pläne der Politik ist eine teils hitzige Debatte entbrannt. Aktuell liegt die Höhe des Elterngelds für Bezugsberechtigte zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Wer Elterngeld beziehen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem können werdende Eltern die spätere Höhe des Elterngelds unter bestimmten Voraussetzungen im Vorfeld selbst beeinflussen. Welche Regeln gelten und welche steuerlichen Aspekte dabei wichtig sind, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Wer Elterngeld und Elterngeld Plus erhalten darf: Unabhängig davon, welche Variante des Elterngelds gewählt wird: Seit April 2025 haben nur noch Elternpaare – sowohl verheiratete als auch unverheiratete – und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 Euro Anspruch darauf.
Wieviel Elterngeld ausgezahlt werden kann: Grundsätzlich gilt: Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt war, desto mehr Elterngeld landet monatlich auf dem Konto.
Wie ein Steuerklassenwechsel zu mehr Elterngeld führt: Ehepaare wählen häufig die Steuerklassen-Kombination 3 und 5. Diese eignet sich für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen.
Welche steuerlichen Folgen Elterngeld haben kann: Ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse ist eine gute und legitime Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen. Elterngeld im Jahr des Bezugs sorgt aber für einen höheren persönlichen Steuersatz sorgt. Und dieser Steuersatz gilt dann für das gesamte Einkommen. Deshalb müssen junge Familien für die Zeit des Elterngeldbezugs nicht selten eine Steuernachzahlung leisten.
Weitere Information:



