DIHK: Software und digitale Konstruktionsunterlagen werden künftig als Produkte gefasst

Was die Reform des Produkthaftungsrechts für Unternehmen bedeutet

Bislang hat sich das Produkthaftungsrecht auf Schäden beschränkt, die durch industriell erzeugte bewegliche Sachen oder durch Elektrizität verursacht werden. Aber wie sieht es bei digitalen Produkten aus? Bei den aktuellen Technologiesprüngen hat Software nicht mehr nur im Rahmen der Steuerung anderer Produkte, sondern auch als eigenständiges Produkt erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts soll es nun zum ersten Mal seit 1989 eine umfassende Überarbeitung geben. Zu den Auswirkungen auf die Unternehmen hat die DIHK im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages schriftlich sowie in einer Anhörung Stellung genommen.

Mit dieser Reform geht eine wesentliche Ausweitung des Produktbegriffs einher: So werden auch Software (wie Betriebs- oder KI-Systeme) und digitale Konstruktionsunterlagen (wie CAD-Dateien – also digitale Bau- und Modellzeichnungen, die zur Entwicklung oder Fertigung eines Produkts verwendet werden) künftig als Produkte gefasst. Wenn der Hersteller in der Lage ist, Updates oder Upgrades der Software selbst oder durch einen Dritten bereitstellen zu lassen, kann dies eine dauerhafte Verantwortung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg für ihn bedeuten. Damit ist eine erhebliche organisatorische und finanzielle Belastung für die betroffenen Unternehmen verknüpft. Auch die Schadenskategorien, für die gehaftet werden soll, werden erweitert: Neben der bereits bestehenden Haftung für Gesundheits- und Sachschäden soll auch die Beschädigung von nicht für berufliche Zwecke verwendeten Daten in das Produkthaftungsrecht einbezogen werden.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/achtung-haftung-was-die-reform-des-produkthaftungsrechts-fuer-unternehmen-bedeutet-171947/

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