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Donnerstag, 02.09.2010

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» Minister Clement verkennt die soziale Lage vieler ALG II / Antragsteller werden von ihm der Begehrlichkeit bezichtigt

Deutscher Caritasverband e.V.

(Verbandspresse, 06.10.2005 11:47)

(Freiburg) - Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, mahnte in der „Bild am Sonntag“ die Bürger zur Zurückhaltung bei der Antragstellung zu ALG II und unterstellt dabei pauschal einen Missbrauch durch die Arbeitssuchenden, die auf diese Leistungen doch gar nicht angewiesen seien. Clement greift in seinen letzten Amtstagen in die Mottenkiste der Missbrauchsdebatte und trägt damit zur Schuldzuweisung der Arbeitssuchenden bei.

Die Nationale Armutskonferenz (nak) weist diese unterschwelligen Vorwürfe an Arbeitssuchende zurück und fordert Minister Clement auf, den Lebenslagenbericht der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Lebenslagenbericht weist einen Anstieg von Armutsbetroffenheit in der BRD von 1998 auf 2003 um 1,4 Prozentpunkte auf 13,5 Prozent aus. Ein weiterer Zuwachs bis heute ist nach Einschätzung von Experten wahrscheinlich. Dazu hat auch Hartz IV beigetragen, einmal durch die gekürzte Arbeitslosenhilfe auf das Niveau von Sozialhilfe, zum anderen durch Kategorisierung aller Hilfebedürftigen in Arbeitsfähige und in Sozialhilfeberechtigte. Was im Lebenslagenbericht der Bundesregierung nur zögerlich zugestanden wird ist die Tatsache, dass viele Bürger, die Sozialhilfe aus Gründen der Diskriminierung ausgeschlagen haben (verdeckt Arme) heute – als Arbeitsfähige – ALG II beantragen müssen, weil die Lebenshaltungskosten gestiegen oder Hinzuverdienstmöglichkeiten nicht mehr erreichbar sind.

Bei den optierenden Kommunen setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass zu den bisherigen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Beziehenden die Menschen als Antragstellende auftreten, die Überbrückungshilfen brauchen, Studierende, die auf einen Ausbildungsplatz warten, Selbstständige und Landwirte, die nur wenig Einkommen erreichen. „Einerseits könne man von Mitnahmeeffekten sprechen, andererseits erreiche man so eine Bevölkerungsgruppe mit der Sozialhilfe, die sich bislang ‚nicht getraut’ habe“, so der Sozialdezernent eines südwestdeutschen Landkreises.

Aus der Notwendigkeit eines Antrages auf Unterstützung eine Beliebigkeit zu machen und viele Bürger dadurch unter einen Generalverdacht zu stellen, hält die Nationale Armutskonferenz für fehl am Platz.

Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V.
Elisabeth Liwadas, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Karlstr. 40, 79104 Freiburg
Telefon: 0761/2000, Telefax: 0761/200541

eMail:   elisabeth.liwadas@caritas.de
Internet: http://www.caritas.de

(dvf)

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