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Donnerstag, 02.09.2010

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» Gericht: Jährliche Kehrpflicht belastet Eigentümer unverhältnismäßig / Haus & Grund begrüßt Urteil zur Schornstein-Reinigung

Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

(Verbandspresse, 13.12.2005 09:45)

(Berlin) - Moderne Gaszentralheizungen müssen nicht mehr zwingend einmal im Jahr durch einen Schornsteinfeger gereinigt werden. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft weist auf ein entsprechendes Urteil der Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hin (Az.: 6 A 101105/05). „Die jährliche Kehrpflicht von Schornsteinen belastet den Grundstückseigentümer unverhältnismäßig“, stellte das Gericht fest.

Die Entscheidung steht im Widerspruch zu der in den meisten Bundesländern gültigen „Kehr- und Überprüfungsverordnung“ für Gasheizungsanlagen, die eine jährliche Reinigung der Abgasleitungen vorschreibt. Für die Richter entspricht die generelle jährliche Reinigungspflicht nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf moderner Heizungsanlagen. Daher reiche zunächst die Überprüfung der Abgasleitungen aus. Nur wenn dabei eine Gefahrensituation erkannt würde, müsse die Anlage gereinigt werden.

Haus & Grund begrüßt das Urteil. Die Entscheidung spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider und kann dazu beitragen, die Schornsteinfeger-Gebühren der privaten Hauseigentümer zu reduzieren.

Quelle/Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

eMail:   zv@haus-und-grund.net
Internet: http://www.haus-und-grund.net

(dvf, tr)

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