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Donnerstag, 02.09.2010

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» Direkter Einstieg in die Altenpflegeausbildung künftig auch für Hauptschüler möglich / Wichtiges Signal angesichts des Fachkräftemangels

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)

(Verbandspresse, 18.06.2009 10:32)

(Berlin) - Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD haben gestern (17. Juni 2009) im Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen, dass künftig eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung als Voraussetzung für den Beginn einer Altenpflegeausbildung genügt. Damit können auch Hauptschüler mit zehnjähriger Schulbildung unmittelbar eine Ausbildung zum Altenpfleger beginnen.

"Das ist eine richtige Entscheidung", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Der Fachkräftemangel in der Pflege spitzt sich bereits zu. Deswegen müssen wir gemeinsam alles unternehmen, um mehr junge Menschen für die zukunftsträchtigen Pflegeausbildungen zu gewinnen. Diese Öffnung der Altenpflegeausbildung ist ein wichtiges Signal der Chancengleichheit an qualifizierte und geeignete Hauptschüler. Der Zugang zur Altenpflegeausbildung wird dadurch erleichtert, ohne die Inhalte oder den Umfang der Ausbildung zu verändern. Zudem wird die Durchlässigkeit bis zum Studium gestärkt."

Mit diesem Beschluss wird ein Vorschlag des bpa umgesetzt. Zunächst war beabsichtigt, ausschließlich die Krankenpflegeausbildung für Schüler mit einer zehnjährigen Schulbildung zu öffnen. Der bpa hatte diesen Vorschlag ausdrücklich begrüßt und zugleich dafür plädiert, entsprechend auch die Altenpflegeausbildung anzupassen. Dieses wird nun umgesetzt.

Da zur Anerkennung des Berufsbildes innerhalb der EU eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung Voraussetzung ist, wird im Gesetz entgegen ursprünglichen Plänen nicht Bezug genommen auf den Hauptschulabschluss. Dies entspricht der Forderung des bpa. Damit können Hauptschüler in den Bundesländern direkt ihre Alten- oder Krankenpflegeausbildung beginnen, in denen ein Hauptschulabschluss nach zehn Jahren möglich ist. Die Öffnung der Altenpflegeausbildung ist befristet bis Ende 2017.

Bernd Meurer: "Mit dem neuen, gestern (17. Juni 2009) beschlossenen Änderungsantrag werden für den Zugang zur Altenpflegeausbildung wieder die gleichen Voraussetzungen gelten wie für die Krankenpflegeausbildung. Das ist sachgerecht, weil sowohl in der praktischen Arbeit der Pflegeeinrichtungen als auch in der Ausbildung selbst die Krankenpflege und die Altenpflege immer mehr zusammenrücken. Der Beschluss ist auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer einheitlichen Ausbildung in der Pflege."

Quelle/Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Herbert Mauel, Geschäftsführer
Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

eMail:   bund@bpa.de
Internet: http://www.bpa.de

(dvf, el)

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