» Was sind Verbände?
» Defintion: Was ist ein Verband?
Allgemein: Der Begrff "Verband" bezeichnet den Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele.
Politisch: Vebände sind Vereinigungen, deren Aufgabe es ist, die besonderen Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen (Lobbyisten). Zu diesem Zweck sind V. sehr unterschiedlich organisiert, z.B. 1) als Massenorganisationen (z.B. Gewerkschaften), 2) als Interessen-V. (z.B. der Allgemeine Dt. Automobil Club, ADAC), 3) als Fach-V. (z.B. V. des Fleischerhandwerks), 4) als Berufs-V. (z.B. der Verband der Flugzeugführer und Flugingenieure Cockpit), 5) als Standesorganisationen (z.B. der Deutsche Beamten Bund, DBB) usw. Adressaten der verbandspolitischen Arbeit sind neben Staat und Politik auch die Öffentlichkeit und die Medien sowie die eigene Mitgliedschaft (Werbung neuer Mitglieder, Mobilisierung von Unterstützung).
(aus: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de, http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=R15H02)
» Kleines ABC der Verbände - ein Mini-Kompendium
Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, die sich in der Rechtsform eines Vereins freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur verfügen.
Das Merkmal der Freiwilligkeit unterscheidet Vereine und Verbände von den Kammern für Gewerbe und Freie Berufe, bei denen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht.
» Entwicklungsphasen von Verbänden
Auch Verbände durchlaufen von ihrer Gründung bis zu ihrem möglichen Ende typische Entwicklungsphasen, wobei die Phasenübergänge durch Krisen gekennzeichnet sind, zu deren Bewältigung eine Neuausrichtung des Verbandes und seiner Strukturen erforderlich ist. Das ist das Ergebnis einer von dem Verbandsforscher Prof. Dr. Burkhard von Velsen-Zerweck unter dem Titel „Dynamisches Verbandsmanagement“ vorgelegten Studie.
» Was sind Verbände? Autoren: Wolfgang Lietzau, Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. und Thomas Zitzmann, TU München
Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen. Sie existieren und agieren in allen Gesellschaftsbereichen. Verband ist nicht gleich Verband. Sozial- und Politikwissenschaft unterscheiden mannigfaltige Erscheinungsweisen der Verbände. Wirtschafts-, Berufs- und Wissenschaftsverbände, Kultur- und Sportverbände, Sozial und Wohlfahrtsverbände – auch politische Parteien und Gewerkschaften, Kammern und Schutzverbände (GEMA, Güteschutzvereine etc.) zählen dazu.
Im Verbändeverzeichnis des Deutschen Verbände Forums werden die Verbände nach ihren Handlungsfeldern in die fünf Bereiche: (1) Arbeit und Wirtschaft, (2) Gesellschaft und Politik, (3) Freizeit und Kultur, (4) Bildung und Wissenschaft sowie (5) Gesundheit und Soziales eingeteilt. Die meisten Verbände haben die Rechtsform „eingetragener Verein“, unterliegen also dem Vereinsrecht. In Deutschland existieren etwa 8.500 hauptamtlich – also professionell - geführte Verbände. Das Deutsche Verbände Forum führt etwa 14.500 Adressen von Verbänden und Organisationen. (vergl. Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ und „Verbände und Organisationen der Wirtschaft“)
(Hinweis: Etwa 540.000 Vereine sind in die Vereinsregister der Amtsgerichte eingetragen. „Vereine“ dienen - im landläufigen Sinne - vor allem der gemeinsamen Betätigung ihrer Mitglieder beispielsweise in Gesellschafts-, Kultur- oder Sportvereinen. Sie werden zumeist ehrenamtlich geführt. Die Spitzenorganisationen der Vereine – wie der Deutsche Sportbund, der Deutscher Schützenbund e.V., der Verband für das Deutsche Hundewesen - zählen als Interessenorganisationen wiederum zu den Verbänden und verfügen in der Regel über einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab.)

(C) Deutsches Verbände Forum, Bonn, 2008 - www.verbaende.com in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
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Verbände auf dem Weg zur Management Excellence (Ausgabe 06/2008)
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