Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung informiert Mitglieder über finanzielle Hilfe

Ab 2025 gibt es Energiebeihilfen für Unternehmen des Recyclings von Kunststoffen

Eine gute Nachricht für die Kunststoffrecyclingunternehmen: Die Unternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:

– Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten,
– Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen sowie aus wiedergewonnen Kunststoffabfällen,
– Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/kunststoffrecyclingunternehmen-koennen-ab-2025-energiebeihilfen-beantragen-158550/

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