Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte erklärt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

BGA erleichtert Gründung von Betriebsräten: Wenige Mitglieder genügen für eine Wahl

Eine kürzlich gefällte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bringt positive Nachrichten für die Gründung und das Funktionieren von Betriebsräten, insbesondere in kleineren Betrieben oder solchen, die Schwierigkeiten haben, genügend Kandidaten für die Betriebsratswahl zu mobilisieren, erklärt der  VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte.

Das Urteil ist besonders relevant für Betriebe, die einen Betriebsrat neu gründen oder nach langer Zeit reaktivieren möchten. Es erleichtert die Gründung von Betriebsräten auch in kleineren Betrieben oder in Situationen, in denen es schwierig ist, genügend Kandidaten zu mobilisieren. Für Betriebsräte bedeutet dies, dass sie auch mit weniger Mitgliedern als gesetzlich vorgesehen ihre Arbeit aufnehmen und die Interessen der Beschäftigten vertreten können. Dies stärkt die betriebliche Mitbestimmung und kann dazu beitragen, dass die Beschäftigten die Vorteile der betrieblichen Interessenvertretung erkennen und sich in Zukunft stärker engagieren.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/bag-erleichtert-betriebsratsgruendung-wenige-kandidaten-genuegen-160622/

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