Nach jahrelanger Vorbereitung hat das Statistische Unternehmensregister seine Zählweise für das Handwerk umgestellt. Dies betrifft auch die Gebäudereinigung. Beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 wird das bisherige Personenkonzept (Personen in ihrer Haupttätigkeit) erstmals auf das sogenannte „Jobkonzept“ umgestellt. Gezählt werden demnach nicht mehr Beschäftigte, sondern Beschäftigungsverhältnisse. Die neue Statistik zielt darauf ab, dass abhängig Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem ihrer Beschäftigungsverhältnisse (Jobs) nachgewiesen werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) wird rückwirkend ab dem Jahr 2024 in seiner internen wie externen Kommunikation, auf der Webseite, im Social-Media-Bereich, in Pressemeldungen oder in künftig zu erstellenden Publikationen, Flyern etc. auf die neue Bundesstatistik umstellen.
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