Südwesttextil lehnt einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten ab

Flexible Regelung der Arbeitszeiten könnten Fachkräftemangel entgegen wirken

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten ins Gespräch gebracht. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie haben bereits etablierte betriebliche Lösungen und sehen daher keinen Bedarf für einen gesetzlichen Anspruch. „Eine gesetzliche Regelung wäre für beide Seiten ein Rückschritt. Stattdessen sollte die Bundesregierung dringend die Flexibilisierung der Arbeitszeit analog zur EU-Gesetzgebung auf ihre Agenda setzen“, erklärt Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Anpassungsbedarf im Arbeitszeitgesetz sieht der Verband bei der täglichen Höchstarbeitszeit, die eine Verschärfung zur europäischen Richtlinie darstellt. Diese regelt die Grenze wöchentlich und ermöglicht eine flexible Aufteilung der Arbeitszeit. So müssen Projekte, Dienstreisen oder Prozesse nach zehn Stunden nicht abgebrochen werden.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/gegen-den-fachkraeftemangel-flexibilisierung-der-arbeitszeit-statt-verpflichtung-zu-mobilem-arbeiten-158617/

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