Immobilienverband Deutschland listet Änderungen in Wohnungs- und Energiepolitik auf

Neue Gesetze für Eigentümer von Immobilien: Das ändert sich zum Thema Energie

Mit dem Jahreswechsel stehen einige Änderungen in der Wohnungs- und Energiepolitik an, die sowohl Immobilienbesitzer als auch die gesamte Immobilienbranche betreffen:  Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Datum müssen neu installierte Heizungen einen bestimmten Prozentsatz an erneuerbaren Energien verwenden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ab dem 1. Januar 2024 neue Förderungen für den Einbau von Heizungen vorsehen, die erneuerbare Energien nutzen.

Die bereits 2021 eingeführte CO2-Steuer betrifft viele Branchen. Auch Immobilieneigentümer sind von dieser Regelung betroffen, da sie beim Heizen den CO2-Preis pro Tonne bezahlen müssen. Im kommenden Jahr steigt der Preis aufgrund der Haushaltslage des Bundes von 30 Euro pro Tonne emittiertem CO2 auf 45 Euro. Ab dem 1. Januar 2024 können Besitzer selbst genutzter Wohnimmobilien Guthaben aus ihren Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe verwenden.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/das-aendert-sich-2024-fuer-immobilieneigentuemer-158054/

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