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Kongress Arbeitsrecht

Der Kongress Arbeitsrecht bietet den Fachteilnehmenden aus Unternehmen, Anwaltschaft und Verbänden die kompakte Kenntnisvermittlung zu aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen im Arbeitsrecht und schafft einen Überblick zu wichtigen Tendenzen aus der Rechtsprechung. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich umfassend weiterzubilden und sich über neueste Trends aus dem Arbeitsrecht auszutauschen. Organisiert wird der Kongress Arbeitsrecht wie gewohnt durch die GDA Kommunikation in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht (AuA). Die Schirmherrschaft haben wir, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) inne.

Kontakt:
www.kongress-arbeitsrecht.de
info@gda-kommunikation.de

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