10 Jahre und 9 Monate: Tatangemessenes und gerechtes Urteil im Prozess gegen Björn P.
(Berlin/Bielefeld) - Mit wünschenswerter Klarheit und einem den gesetzlichen Gegebenheiten angemessenen Urteil hat das Landgericht Bielefeld heute (24. August 2009) den besonders widerwärtigen Fall des Sexualstraftäters Björn P. beendet.
Die Ausnutzung des Höchstmaßes von 15 Jahren für ein derartig einmaliges Verbrechen wäre wünschenswert gewesen. Das Landgericht Bielefeld musste sich allerdings an die Vorgaben des Bundesgerichtshofes halten, der für die Verhängung höherer Strafmaße enge Grenzen aufgezeigt hat. Ein durch eine erfolgreiche Revision notwendiges zweites Verfahren wäre eine Katastrophe für das Opfer und für seine Familie.
Dass das Opfer in diesem Verfahren in Anwesenheit des Täters aussagen musste, ist der einzige Kritikpunkt an einer ansonsten vorbildlichen Prozessführung durch den Vorsitzenden Richter. Wären die ersten Vernehmungen des 13-jährigen Mädchens auf Video aufgezeichnet worden, hätten diese Aufnahmen Eingang in den Prozess finden können. Dadurch wäre ihr die Aussage erspart geblieben. Ebenfalls hätte ein vollumfängliches Geständnis des Täters die Opferaussage erspart. Vor diesem Hintergrund muss die im Prozess vom Verteidiger verlesene Entschuldigung als bloße taktische Maßnahmen gewertet werden, die sich auf das Strafmaß positiv ausgewirkt hat.
"Die Deutsche Kinderhilfe wünscht sich mehr Strafkammern, die derart konsequent und angemessen Verfahren gegen Sexualstraftäter durchführen. "Deals" wie jüngst in München beim Leichtathletiktrainer Ewald K. wären dann nicht mehr möglich", so der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe RA Georg Ehrmann, der den Prozess vor Ort begleitet hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949