Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

10 Jahre Vertrag von Lissabon: vbw fordert starke europäische Stimme

(München) - Am 1. Dezember 2019 jährt sich das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum zehnten Mal. Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erinnert anlässlich dieses Jahrestages an das Vorhaben des Vertrages, die europäischen Institutionen zu verschlanken sowie ihre Schlagkraft und Effizienz zu erhöhen.

"Diese Ziele wurden nur zum Teil verwirklicht. Wir brauchen eine starke europäische Stimme in den zentralen Politikbereichen. Internationale Handelskonflikte, der Brexit, aber auch Probleme auf der institutionellen Ebene und die politische Situation in einigen wichtigen Einzelstaaten machen deutlich, dass Europa in zahlreichen Politikfeldern noch viel enger zusammenrücken muss. Die EU muss stark und geeint in der Welt auftreten, vor allem in der Handels-, Asyl-, Außen- , Sicherheits- und Migrationspolitik", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Wesentliches Ziel des Vertrags von Lissabon war eine Reform des politischen Systems der EU. Dabei sollten einerseits die internen Koordinationsmechanismen ausgebaut und die Vetomöglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten reduziert werden. Andererseits sollten die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt werden, um die demokratische Legitimation der EU zu erhöhen. Brossardt: "Hier ist noch einiges zu tun. Insbesondere die geplante Stärkung des EU-Parlaments ist nur teilweise umgesetzt. Auch das Vorhaben, die EU-Kommission zu verkleinern und die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten zu begrenzen, wurde bislang verfehlt."

Im Vertrag von Lissabon strebt die EU zudem an, die Soziale Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung stärker zu verankern. "Dies begrüßen wir. Die Soziale Marktwirtschaft sorgt für Wohlstand und soziale Sicherheit. Wir unterstützen insbesondere das Ziel der EU, den industriellen Wertschöpfungsanteil wieder auf 20 Prozent zu erhöhen", erklärte der vbw Hauptgeschäftsführer.

Der Lissabon-Vertrag regelt, für welche Politikbereiche die EU in welchem Umfang zuständig ist: "Für die Sozialpolitik beispielsweise sind gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, das durch den Lissabon-Vertrag gestärkt wurde, weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Leider wird dieser Grundsatz durch immer neue Initiativen auf EU-Ebene mehr und mehr ausgehöhlt. Deshalb bewerten wir einen europäischen Mindestlohn kritisch, der Bürokratie schafft und Beschäftigungschancen vernichtet. Ebenso eine europäische Arbeitslosenversicherung, die manche Staaten dazu verleiten kann, Reformen zu verschieben. Und wir brauchen keine Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik, die die Souveränität der Mitgliedstaaten massiv einschränken. Sozialpolitik muss Sache der Mitgliedstaaten bleiben."

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Andreas Ebersperger, Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(sf)

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