Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

12 Milliarden Euro offene Forderungen bei Städten und Gemeinden

(Berlin) - Die Wirtschaftskrise und das Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen belasten zunehmend die kommunalen Finanzhaushalte. Gleichzeitig verharren die Außenstände der Kommunen auf einem hohen Niveau. "Die unbezahlten Forderungen der Städte und Gemeinden summieren sich aktuell auf mindestens 12 Milliarden Euro", erklärt jetzt Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin. Dieses Geld werde dringend benötigt. Vorvergangene Woche hatte die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Petra Roth, die Befürchtung geäußert, dass die Kommunen im kommenden Jahr ein Defizit von mehr als 10 Milliarden Euro verkraften müssten.

Wolfgang Spitz dazu: "Die Kommunen müssen ihr Forderungsmanagement jetzt professionalisieren. Es sind deutliche Mehreinnahmen möglich. Das entlastet auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und schafft neue Spielräume für dringend benötigte Investitionen."

Kritisch sieht Spitz in diesem Zusammenhang auch das eigene Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand. In einer Umfrage unter den mehr als 540 Mitgliedsunternehmen des BDIU berichten 87 Prozent der Inkassounternehmen, dass sich das ohnehin nicht besonders gute Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand im Vergleich zum Herbst 2008 nicht verändert hat. 12 Prozent meldeten sogar eine Verschlechterung. "Städte und Gemeinden gewinnen durch das professionelle Einziehen ihrer Forderungen neue Spielräume auch beim Bezahlen der eigenen Rechnungen. Und die Kommunen sollten die Mittel aus dem aktuellen Konjunkturpaket jetzt so verwenden, dass die Rechnungen der in diesem Zusammenhang beauftragten Handwerker und Unternehmen unverzüglich bezahlt werden", fordert Spitz. "Die öffentliche Hand muss beim Zahlungsverhalten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden."

Der BDIU rät den Kommunen, bei der Bewältigung ihrer hohen Außenstände auch auf die Unterstützung durch private Inkassounternehmen zuzugreifen. "Die aktuelle Rechtslage erlaubt das und gibt den Verwaltungen hier große Handlungsspielräume", so Spitz. Hier seien aus Sicht des BDIU viele Verwaltungen noch zu zögerlich.

Dabei könnten Inkassounternehmen beim Realisieren niedergeschlagener Forderungen konkrete Hilfe bieten. "Hier hat sich in den Verwaltungen der Begriff 'Kellerakten' eingebürgert", sagt Spitz. "Das heißt: Forderungen werden nach einigen fruchtlosen Mahnungen gewissermaßen in den Keller gepackt, wo sie dann auch oft bleiben. Inkassounternehmen könnten Teile dieser offenen Forderungen in die kommunalen Kassen zurückholen. Das ist bei der derzeitigen Lage der kommunalen Haushalte ein Gebot der Stunde", so Spitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) Pressestelle Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin Telefon: (030) 20607360, Telefax: (030) 206073633

(mk)

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