Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

15 Jahre SGB II: Durch Prinzip des Förderns und Forderns ein Erfolgsmodell

(München) - Nach Ansicht der vbw - Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. ist das vor knapp 15 Jahren initiierte Sozialgesetzbuch II (SGB II) ein Erfolgsmodell. "Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anfang 2005 ist es gelungen, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die zuvor geringe Vermittlungschancen hatten. Wir müssen das System zeitgemäß weiterentwickeln, ohne dabei grundlegende Prinzipien von Hartz IV, wie das Prinzip des Förderns und Forderns, über Bord zu werfen", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt auf dem Kongress "15 Jahre SGB II - Erfolge, Herausforderungen und Reformbedarf".

Zwischen 2005 und Mitte 2019 ist die Zahl der Arbeitslosen aus dem Kreis der Grundsicherungsempfänger um fast 50 Prozent auf rund 1,4 Millionen Personen gesunken. "Das verdanken wir dem Zweiklang aus Leistung und Gegenleistung. Dieser hat entscheidend dazu beigetragen, die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen", kommentiert Brossardt. Das SGB II bietet neben der Grundsicherung eine Vielzahl von weiteren Hilfen, damit arbeitslose Menschen schnell und nachhaltig in Beschäftigung kommen. "Staatliche Leistungen kann es aber nicht bedingungslos geben. Daher ist es richtig, dass von Hartz-IV-Empfängern Gegenleistungen gefordert werden, wie etwa die Annahme eines zumutbaren Jobs oder das Erscheinen bei Terminen mit dem Jobcenter. Bei der anstehenden Novellierung darf die Anreizwirkung von Sanktionen nicht verleugnet werden", betont Brossardt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 05. November 2019 den Zusammenhang von Fördern und Fordern in der Grundsicherung verfassungsrechtlich bestätigt.

Die vbw fordert, die Einkommensanrechnung im SGB II zu reformieren, um Leistungsbezieher zum Eintritt in den Arbeitsmarkt und zu höheren Wochenarbeitszeiten zu motivieren. "Arbeit muss sich lohnen. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten im SGB II sind so zu ändern, dass sie auf die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zielen. Denn über höhere Arbeitszeiten können sich Leistungsbezieher wertvolle Brücken in ein Normalarbeitsverhältnis bauen", so Brossardt.

In diesem Zusammenhang warnt die vbw davor, dem Arbeitsmarkt weitere Flexibilität zu rauben. "Befristungen, Teilzeit und Zeitarbeit sind Sprungbretter in Beschäftigung - gerade für Personen, die sich bisher am Arbeitsmarkt schwergetan haben. Umso unverständlicher ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung von befristeten Arbeitsverhältnissen", sagte Brossardt.

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Tobias Rademacher, Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(sf)

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