1,5 Prozent mehr Gehalt im privaten Rundfunk
(Berlin) - Für die Unternehmen des privaten Rundfunks haben der DJV und ver.di am 2. Februar 2005 in Mannheim eine Erhöhung der Tarifgehälter um linear 1,5 Prozent ab dem 1. April 2005 vereinbart. Der neue Entgelt-Tarifvertrag mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2005. Zudem wurde vereinbart, dass der Manteltarifvertrag frühestens zum 31. Dezember 2006 gekündigt werden kann. Darüber hinaus sollen die Tariferhöhungen nicht auf bisherige übertarifliche Leistungen angerechnet werden. Im TPR sind mehrere landesweite Hörfunksender und zwei Kirchfunk-Redaktionen mit bundesweit über 600 Beschäftigten vertreten.
Mit diesem Tarifabschluss konnten wir Angriffe auf Tarifregelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsdauer und zusätzlichen Tarifleistungen für zwei Jahre verhindern, erklärte DJV-Verhandlungsführer Michael Klehm. Vor diesem Hintergrund sei auch eine Tariferhöhung von 1,5 Prozent ab April akzeptabel. Von diesem Tarifabschluss gehe ein positives Signal in die Medienwirtschaft aus.
Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 28. Februar 2005 vereinbart.
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Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv)
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