17. Juni 25: Offener Brief an Darmstadt - Tierschutzwidriges Taubenabwehr-Gel muss entfernt werden
(Zülpich) - Seit drei Monaten befinden sich am Regierungspräsidium Darmstadt Tiegel mit dem Taubenabwehrmittel Birdfree. Die Anwendung des stark klebenden Gels verstößt gegen das Tierschutzgesetz, das Naturschutzgesetz sowie gegen die Bundesartenschutzverordnung. Es wurde Strafanzeige erstattet. Menschen für Tierrechte hat zudem das Veterinäramt mehrfach aufgefordert, das Gel schnellstmöglich zu entfernen. Nachdem nichts passierte und nun auch noch eine verklebte Stadttaube gefunden wurde, wenden sich Menschen für Tierrechte und die Stadttaubeninitiative Darmstadt in einem Offenen Brief an die Stadt.
Nachdem im März die Birdfree-Tiegel der Firma Ornitec am Regierungspräsidium Darmstadt entdeckt wurden, alarmierte die Stadttaubeninitiative Darmstadt Veterinäramt und Untere Naturschutzbehörde und erstattete Strafanzeige. Menschen für Tierrechte forderte das Veterinäramt mehrfach auf, die Tiegel entfernen zu lassen und verständigte das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium und die Landestierschutzbeauftragte. Das Veterinäramt gab an, auf Stellungnahmen der höheren Behörden zu warten und das Umweltamt sicherte zweimal zu, die Tiegel entfernen zu lassen. Aber selbst den Fund einer verklebten Stadttaube Anfang Juni nahmen die Behörden nicht zum Anlass, das Gel zu entfernen; auch die Polizei blieb untätig.
Schwerwiegende Folgen
Noch dazu hat sich das Gel als wirkungslos erwiesen, die Vögel trotz seiner unangenehmen Konsistenz, Farbe und Geruch fernzuhalten. Vielmehr zeigen die Tiere ein reges Interesse an dem Gel, treten oder picken hinein, wie Untersuchungen zeigen. Mit schwerwiegenden Folgen für Stadttauben und andere Vogelarten. Das stark klebende Gel ist kaum zu entfernen, die Tiere können flugunfähig werden, nicht mehr fressen oder erfrieren. Selbst eine Fachzeitschrift für Schädlingsbekämpfung (DpS, 2018-02) schreibt, dass die Anwendung von klebrigen Mitteln außerhalb geschlossener Räume verboten sei, weil sich Tiere nachweislich daran verletzen und auch sterben können.
Klebrige Abwehrmittel verstoßen gegen mehrere Gesetze
Die Anwendung klebriger Abwehrmittel verstößt gleich gegen mehrere Gesetze, etwa gegen Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz (Tötungs- und Verletzungsverbot für besonders geschützte Tierarten), gegen Paragraf 4 Bundesartenschutzverordnung (Anwendungsverbot für Klebstoffe) sowie gegen Paragraf 13 Tierschutzgesetz (Anwendungsverbot für Stoffe, mit denen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden sind). Die Landestierschutzbeauftragten erklärten bereits 2019, die Anwendung von Klebepasten zu untersagen. Der Einsatz sei nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz eine Straftat (Zufügung von länger anhaltenden erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden). Der Einsatz von Birdfree ist in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Sachsen und Bremen untersagt. Umso unverständlicher, dass Birdfree in der EU zugelassen und der Einsatz in Hessen grundsätzlich erlaubt ist.
Wo bleibt der Tierschutz?
„Untätigkeit und das Zögern der Unteren Naturschutzbehörde und des Veterinäramts sind völlig unverständlich. Der Einsatz von Birdfree ist nicht umsonst in mehreren Bundesländern verboten. Darmstadt nimmt damit wissentlich in Kauf, dass Tiere qualvoll verenden. Das Mittel muss schnellstmöglich entfernt und die Strafanzeige verfolgt werden. Außerdem brauchen wir dringend ein bundesweites Vermarktungsverbot für das tierschutzwidrige Mittel“, fordert die Biologin Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin für das Stadttaubenmanagement bei Menschen für Tierrechte. Die Stadttaubeninitiative Darmstadt urteilt: „Wir verstehen nicht, wieso es dem Auftraggeber egal zu sein scheint, dass dadurch Tiere qualvoll verenden können. Zumal ein einfaches Hineingreifen in die Masse zeigt, wie sehr das Zeug klebt.“
Quelle und Kontaktadresse:
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., Christina Ledermann, Vorstandsvorsitzende(r) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Severinusstr. 52, 53909 Zülpich, Telefon: 02252 830 12 10